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Steuern & Pflichten

E-Rechnung empfangen: Was seit 2025 Pflicht ist — und wie Sie es ohne Aufwand lösen

Seit dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können — vom Einzelunternehmer bis zum Kleinunternehmer. Was ZUGFeRD und XRechnung sind, welche Fristen gelten und wie der Empfang in der Praxis funktioniert.

Lesezeit: ca. 8 Minuten · Zuletzt aktualisiert: Juni 2026

Mit dem Wachstumschancengesetz hat Deutschland die E-Rechnung im B2B-Geschäft verpflichtend gemacht. Der wichtigste Stichtag liegt bereits hinter uns: Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können — eine Zustimmung des Empfängers ist nicht mehr erforderlich. Ihre Lieferanten dürfen Ihnen also jederzeit eine XRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung schicken, und Sie müssen damit umgehen können.

Die gute Nachricht: „Empfangen können“ ist mit dem richtigen Werkzeug keine Hürde, sondern ein Vorteil — denn E-Rechnungen sind maschinenlesbar und ersparen Ihnen das Abtippen von Rechnungsdaten komplett.

Was ist eine E-Rechnung — und was nicht?

Eine E-Rechnung ist nicht einfach eine Rechnung, die per E-Mail kommt. Rechtlich ist eine E-Rechnung ein strukturierter elektronischer Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931, der maschinell verarbeitet werden kann. Ein normales PDF — auch ein sauber gestaltetes — gilt seit 2025 nur noch als „sonstige Rechnung“.

E-Rechnung ✓

XRechnung (XML-Datei), ZUGFeRD/Factur-X ab Version 2.0.1 (PDF mit eingebettetem XML), andere EN-16931-konforme Formate.

Keine E-Rechnung ✗

Einfaches PDF per E-Mail, eingescannte Papierrechnung, Word-Datei, Foto eines Belegs — alles nur „sonstige Rechnungen“.

Die Pflicht seit 2025: Fristen im Überblick

Die Einführung erfolgt gestaffelt. Entscheidend: Die Empfangspflicht gilt ohne Übergangsfrist bereits seit dem 01.01.2025 — die Übergangsregeln betreffen nur das Versenden.

2025

Empfangspflicht für alle

Jedes inländische Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und archivieren können. Ohne Ausnahme — auch Kleinunternehmer und Vermieter mit Umsatzsteuerpflicht im B2B.

2027

Versandpflicht (Umsatz > 800.000 €)

Ab 01.01.2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz im B2B E-Rechnungen versenden. Bis dahin sind Papier und PDF (mit Zustimmung des Empfängers) noch erlaubt.

2028

Versandpflicht für alle

Ab 01.01.2028 ist die E-Rechnung im inländischen B2B-Geschäft für alle Unternehmen verpflichtend — unabhängig vom Umsatz.

Gilt das auch für Kleinunternehmer?

Ja — beim Empfang ohne Einschränkung. Das Jahressteuergesetz 2024 hat Kleinunternehmer nach § 19 UStG zwar dauerhaft von der Pflicht befreit, selbst E-Rechnungen auszustellen. Vom Empfang befreit das aber nicht: Wenn Ihr Stromanbieter, Ihr Hosting-Dienst oder Ihr Großhändler auf E-Rechnungen umstellt, müssen Sie diese annehmen, lesen und revisionssicher aufbewahren können.

In der Praxis heißt das: Ein E-Mail-Postfach reicht formal für den Empfang — aber ohne ein Werkzeug, das die XML-Daten liest, sehen Sie bei einer reinen XRechnung buchstäblich nur Quelltext. Spätestens hier brauchen Selbstständige eine Lösung, die E-Rechnungen automatisch verarbeitet.

ZUGFeRD vs. XRechnung: Die Formate erklärt

ZUGFeRD / Factur-X

  • Hybridformat: normales PDF + eingebettetes XML
  • • Für Menschen lesbar wie jede PDF-Rechnung
  • • Maschinen lesen das eingebettete XML
  • • Verbreitet bei Telekom, Energieversorgern, Software-Anbietern
  • • Ab Version 2.0.1 (Profil EN 16931) eine vollwertige E-Rechnung

XRechnung

  • Reines XML — ohne Ansichts-PDF
  • • Standard der öffentlichen Verwaltung (B2G-Pflicht seit 2020)
  • • Zwei technische Syntaxen: UBL und UN/CEFACT CII
  • • Ohne passende Software nicht sinnvoll lesbar
  • • Enthält u. a. die Leitweg-ID für Behördenrechnungen

Beide Formate transportieren dieselben Pflichtdaten nach EN 16931: Rechnungsnummer, Beträge (netto/brutto), Steuersätze, Fälligkeit, Bankverbindung. Der Unterschied liegt nur in der Verpackung — und genau deshalb kann gute Software beide gleich behandeln.

E-Rechnungen empfangen: So geht es praktisch

Drei Dinge brauchen Sie für einen sauberen E-Rechnungs-Workflow:

1. Einen festen Empfangskanal

Eine dedizierte E-Mail-Adresse für Rechnungen, damit nichts in Newslettern untergeht. In Nuvestra erhalten Sie eine persönliche Beleg-E-Mail-Adresse — dorthin weitergeleitete ZUGFeRD-PDFs und XRechnung-XMLs werden automatisch als Belege angelegt.

2. Software, die das XML liest

Nuvestra erkennt E-Rechnungen automatisch: Bei ZUGFeRD-PDFs wird das eingebettete XML extrahiert, bei XRechnungen das XML direkt geparst. Rechnungsnummer, Beträge, Steuersätze, Fälligkeit und Bankverbindung werden exakt übernommen — ohne OCR, ohne Tippfehler, als „E-Rechnung" gekennzeichnet.

3. Revisionssichere Ablage

Das XML-Original muss unverändert aufbewahrt werden. Nuvestra speichert die Originaldatei unangetastet und GoBD-konform — komprimiert oder verändert wird bei E-Rechnungen nichts.

Übrigens: E-Rechnungen sind für Sie als Empfänger ein Gewinn. Weil die Daten strukturiert vorliegen, entfällt das Abtippen komplett — die Rechnung ist in Sekunden erfasst, kategorisiert und mit der passenden Zahlung verknüpfbar.

Aufbewahrung & GoBD: Das Original ist das XML

Für Rechnungen gilt eine Aufbewahrungsfrist von 8 Jahren (verkürzt von 10 Jahren durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV, ab 2025). Bei E-Rechnungen kommt eine Besonderheit hinzu: Aufzubewahren ist der strukturierte Datensatz im Original — also die XML-Datei selbst bzw. das unveränderte ZUGFeRD-PDF.

Ein Ausdruck oder ein abgespeicherter Screenshot genügt nicht. Auch nachträgliche Veränderungen an der Datei (z. B. durch PDF-Komprimierung) können die Beweiskraft gefährden. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihre Ablage das Original unangetastet lässt und Änderungen protokolliert — die Kernanforderungen der GoBD.

Häufige Fragen zur E-Rechnung

Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen können?

Ja. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind zwar vom Ausstellen von E-Rechnungen befreit, müssen aber seit dem 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen und archivieren können — wie jedes andere Unternehmen im B2B-Bereich auch.

Ist ein PDF eine E-Rechnung?

Nein. Ein einfaches PDF ist seit 2025 rechtlich nur noch eine „sonstige Rechnung". Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes elektronisches Format nach der Norm EN 16931 — in Deutschland vor allem XRechnung (reines XML) und ZUGFeRD (PDF mit eingebettetem XML).

Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und XRechnung?

ZUGFeRD ist ein Hybridformat: ein normal lesbares PDF, in das eine maschinenlesbare XML-Datei eingebettet ist. XRechnung ist ein reines XML-Format ohne Ansichtsdatei und vor allem bei öffentlichen Auftraggebern Pflicht. Beide basieren auf der europäischen Norm EN 16931.

Wie lange müssen E-Rechnungen aufbewahrt werden?

Rechnungen müssen 8 Jahre aufbewahrt werden (verkürzt von 10 Jahren durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV, gültig ab 2025). Wichtig: Bei E-Rechnungen muss der strukturierte XML-Teil im Original aufbewahrt werden — ein Ausdruck genügt nicht.

Ab wann muss ich selbst E-Rechnungen versenden?

Gestaffelt: Bis Ende 2026 dürfen im B2B weiterhin Papier- und (mit Zustimmung) PDF-Rechnungen versendet werden. Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 € haben bis Ende 2027 Zeit. Ab 2028 ist die E-Rechnung im inländischen B2B-Geschäft für alle Pflicht.

Fazit: Empfangspflicht ist Pflicht — aber auch eine Chance

Die E-Rechnungs-Pflicht klingt nach Bürokratie, ist beim Empfang aber schnell gelöst: ein fester Rechnungs-Posteingang, eine Software, die ZUGFeRD und XRechnung wirklich liest, und eine Ablage, die das Original unverändert aufbewahrt. Wer das einmal einrichtet, spart ab sofort bei jeder strukturierten Rechnung das manuelle Erfassen.

Nuvestra Business erledigt alle drei Punkte automatisch — vom E-Mail-Empfang über die exakte Datenübernahme aus dem XML bis zur GoBD-konformen Archivierung, inklusive GuV-Zuordnung nach SKR03/SKR04 und Steuerberater-Zugriff.

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